
Extended Producer Responsibility, kurz EPR, beschreibt die sogenannte Erweiterte Herstellerverantwortung. Sie besteht im Rahmen des EU Green Deal und seinen Rechtsakten wie der PPWR.
Nutzen Sie die neuen Regelungen, um Ihr Unternehmen krisensicher aufzustellen und Kosten einzusparen! Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
EPR und EU Green Deal

EPR – Extended Producer Responsibility
Extended Producer Responsibility (EPR) erweitert die Zuständigkeit der Händler und Hersteller auf die gesamte Lebensdauer der Produkte. Das beinhaltet die Verantwortung für die Entsorgung.
Besonders prominent ist die EPR Compliance im Zusammenhang mit der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Der Begriff EPR wird hier ausschließlich in der englischsprachigen Fassung verwendet. In der deutschen Fassung wird von der Erweiterten Herstellerverantwortung gesprochen.
Die PPWR ist Teil der Wirtschaftsstrategie EU Green Deal, die weitere Rechtsakte beinhaltet. Die Verpackungsbranche betreffen CSRD, EU-Taxonomie, Lieferkettengesetz (CSDDD), EUDR, Green Claims und ESPR inklusive DPP.
Durch alle zieht sich wie ein roter Faden das Prinzip einer Herstellerverantwortung. Mit unserer Hilfe generieren Sie daraus Vorteile für Ihr Unternehmen: Mehr dazu hier.
Registrieren für die EPR-Nummer: Konkrete EPR-Anforderungen
Zur Einhaltung der EPR-Vorschriften im Rahmen der PPWR müssen Sie folgende Pflichten berücksichtigen:
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Registrierung im entsprechenden EU-Land: Wenn Sie verpackte Produkte nach Deutschland verkaufen, tun Sie dies im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Sie erhalten für Ihre Verpackung eine Registrierungsnummer (EPR-Nummer).
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Lizenzierung der Verpackungen, die Sie in den Verkehr bringen, in einem Dualen System: In Deutschland fallen Gebühren für die Entsorgung an. Dafür müssen Sie vorab die Menge Ihrer Produkte melden.
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Kennzeichnungs- und Informationspflichten auf den in Umlauf gebrachten Produkten: So kann der Kunde eine reflektierte Entscheidung zu Kauf und Recycling treffen.
Detaillierte Regelungen und Strafen variieren je nach Land.


Datenmanagement für die Lizenzierung
Die EPR im Rahmen der PPWR beinhaltet kein Reporting im Sinne eines öffentlich einsehbaren Berichts.
Dennoch basiert das EPR-Compliance auf einem lückenlosen und detaillierten Datenmanagement. Denn Sie müssen wissen, was genau Sie einsetzen: Zukünftig ist es für die Lizenzierung wichtig zu wissen, welches Material enthalten oder auch nicht enthalten ist, welches Gewicht je Material besteht, welche Druckfarben, Klebstoffe und Additive verwendet wurden und vieles mehr. Entsprechende Nachweise müssen Sie auf Anfrage kurzfristig vorlegen.
Das klingt aufwändig, hat aber unschlagbare Vorteile. Nur wer genau weiß, was in seinen Verpackungen enthalten ist, hat die Chance, Einsparpotenziale zu definieren und anwendungsorientiert zu optimieren. Dies gilt insbesondere, wenn die Spezifikation für EPR und PPWR-Konformität in Kombination analysiert werden. Wir helfen Ihnen dabei.
Und wenn gewünscht, entwickeln wir mit Ihnen Ihre rohstoffoptimierte, rechtssichere und wirtschaftlich nachhaltige Verpackung.
Ihr Vorteil einer sauberen Datenbasis
Eine EPR besteht im Rahmen unterschiedlicher Rechtsakte, die alle unter dem Dach des EU Green Deals vereint sind. Die dafür notwendige Datenbasis ist zum großen Teil dieselbe. Nur die Regularien (Reporting, Fristen, Strafen) und die Datenbasis im Detail unterscheiden sich.
Die effektive Antwort auf den EU Green Deal besteht also darin, die eigene Wirtschaftsweise zu dokumentieren und detaillierte Spezifikationen mit entsprechenden Zertifikaten bereit zu halten.
Ihr Vorteil: Anhand des gewonnenen Datenpools finden Sie heraus, wo Sie im Bereich Verpackungen und Logistik Prozesse optimieren und Rohstoffe einsparen können. So senken Sie dauerhaft Ihre Kosten und wirtschaften krisensicher. Und nicht zuletzt: Sie positionieren sich den Kunden gegenüber als verantwortungsvoll agierendes Unternehmen.
Wir unterstützen Sie dabei.


Was genau ändert sich im Bereich Verpackungen?
Für deutsche Unternehmen sollte eine EPR nichts Neues sein: Bereits über das Verpackungsgesetz (VerpackG) bestand eine Verantwortung für die umweltgerechte Entsorgung und das Recycling von Produkten am Ende ihrer Lebensdauer.
Ebenso mussten die Vertreiber der betroffenen Produkte bereits die Kosten für Sammlung, Rückgewinnung und Recycling von Verpackungen übernehmen. So sollen die Recyclingfähigkeit von Verpackungen gefördert, Rohstoff maßvoll eingesetzt und Verpackungsabfälle reduziert werden.
Neu sind die gestiegenen Standards sowie die Informationspflichten auf den Verpackungen. Zudem werden Verstöße im Rahmen der PPWR strenger geahndet und können ab 2030 sogar ein Verkaufsverbot nach sich ziehen.
Im Jahr 2025 ist die PPWR in Kraft getreten, sie gilt ab August 2026. Alle Informationen zur PPWR und zu ihrer Konformitätserklärung finden Sie hier.
Mehr zum EU Green Deal
EU Green Deal als wirtschaftlicher Katalysator
Der EU Green Deal ist eine Strategie, um in europäischen Ländern eine Transformation zu nachhaltiger Wirtschaftsweise voranzutreiben und Umweltauswirkungen zu reduzieren. Unterschiedliche Gesetze und Verordnungen wirken zusammen.
Die wesentlichen Bestandteile der EU Green Deal Strategie sind:
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die Verantwortlichkeit der Inverkehrbringer (EPR)
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die Information der Verbraucher
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Gesetzgebung und Verordnungen
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die Bindung von Krediten und Förderungen an nachhaltiges Wirtschaften
Ein wesentlicher Faktor, um allen Richtlinien gerecht zu werden und wettbewerbsfähig zu bleiben, ist eine ressourcenoptimierte Verpackungsentwicklung kombiniert mit einer sauberen Datenbasis.


Förderung der Kreislaufwirtschaft: Nachhaltig ist mehr als umweltfreundlich
Ein effektiver Hebel der EPR ist die Verantwortung der Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte. So werden Unternehmen motiviert, Produkte und Verpackungen zu entwickeln, die eine längere Lebensdauer und bessere Reparierbarkeit aufweisen und sich gut recyceln lassen.
Doch auch durch die zunehmende Rohstoffknappheit und unsichere Lieferketten ist eine ressourceneffiziente Produktion von essentieller Wichtigkeit. Die Rohstoffpreise werden langfristig steigen, und Ressourcen dürfen nicht mehr als Abfall vergeudet werden. Nachhaltig zu wirtschaften heißt also, zukunftssicher zu wirtschaften.
Diese Zukunftssicherheit ist der Beweggrund und Motor des gesamten EU Green Deal. Die aktuellen Regelungen sind der Startschuss, künftige Richtlinien werden voraussichtlich auch weitere Branchen betreffen.
Weitere Informationen
Online-Handel und Marktplätze wie Amazon oder eBay
Im Fall von Online-Marktplätzen wie Amazon oder eBay gilt die Plattform als Händler und muss die Einhaltung der Erweiterten Herstellerverantwortung sicherstellen. Das heißt, sie fordert sie im Gegenzug von den Unternehmen ein.
Es gelten die Regelungen jener Mitgliedsstaaten der EU, in denen die Unternehmen (auch als Importeur) ihre Produkte auf den Markt bringen.
Für einen Verkauf in Deutschland und Frankreich zum Beispiel müssen Händler und Hersteller seit 2022 die EPR-Nummer für Verpackungen bei der Verkaufsplattform einreichen. Seit 2023 gilt dies auch für den Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Batterien.


Erweiterte Herstellerverantwortung für Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte
Die EPR betrifft auch Elektrogeräte und Batterien. Die WEEE-Richtlinie und die Batterie-Richtlinie finden ihre nationalen Umsetzungen im Batteriegesetz (BattG) und im Elektrogesetz (ElektroG).
Demnach müssen Batterien sowie Elektrogeräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Stiftung EAR) registriert werden. Ein genehmigtes Rücknahmesystem muss mit der Rücknahme der Batterien bzw. ein Recyclingsystem mit der Sammlung und die Sortierung der Elektroaltgeräte beauftragt werden. Je nach Betriebsgröße müssen die Kosten der Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten getragen werden.
So übernehmen Hersteller und Händler auch hier die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte.
Wenn Sie als ausländischer Händler Batterien sowie elektrische und elektronische Geräte über Plattformen wie Amazon verkaufen und nach Deutschland versenden, müssen Sie vor Ort einen Bevollmächtigten benennen, der Sie vertritt.
Expertenwissen zur EPR und zu weiteren Richtlinien und Verordnungen
Möchten Sie selbst noch mehr Expertenwissen zur EPR-Compliance und zum EU Green Deal erhalten – auch individuell zugeschnitten auf Ihr Unternehmen?
Unsere Workshops vermitteln Informationen aus der Praxis: Hier erfahren Sie, welche Prozesse und Infrastruktur Sie zur Einhaltung der Standards und zur Optimierung Ihrer Datenbasis sowie Ihrer Verpackungslösungen benötigen, und können Ihre Fachfragen stellen.
