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Die EU-Verpackungsverordnung PPWR fördert die Nachhaltigkeit von Verpackungen in der Europäischen Union

Reiten Sie souverän die PPWR-Welle.

Sie möchten, dass Ihre Verpackungen PPWR-konform, nachhaltig und gleichzeitig bezahlbar sind? Hier erfahren Sie, wie die Verordnung Ihren Verpackungen und sogar Ihrer Unternehmensbilanz zugute kommt. 

Innovative Verpackungen durch PPWR

Packaging and Packaging Waste Regulation

Im Herbst 2024 wurde die EU-Verpackungsverordnung PPWR beschlossen. Sie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Verpackungen in der Europäischen Union zu fördern: Die Menge an Verpackungen soll reduziert sowie Wiederverwendung und Recycling angekurbelt werden. 

Was bedeutet das konkret?

 

Es werden bestimmte Anforderungen an die Kennzeichnung und das Design der Verpackungen gestellt: So müssen Verpackungen klare Informationen über die Recyclingfähigkeit und den korrekten Entsorgungsweg aufweisen. Ferner wird ein steigender Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen festgelegt. Zur Reduktion von Verpackungsabfällen werden unter anderem Gewicht und Volumen der Verpackungen reguliert. Es gilt ein Verbot bestimmter Einwegverpackungen und über die EPR eine Dokumentationspflicht.

Die PPWR soll Verpackungsmüll eindämmen und das Recycling fördern
Die PPWR schafft Raum für Innovationen und hilft, Rohstoffe und damit Kosten zu sparen

EU-Verpackungsverordnung PPWR als Chance für Innovation

Das klingt herausfordernd. Tatsächlich aber schafft die PPWR Raum für Innovationen und Optimierungen. 

Profitieren Sie von ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Verpackungslösungen. Wie wäre es, über ein kluges Design Rohstoffe einzusparen und dadurch Kosten zu senken? Wie wäre es, über ein Mehr an Kreislaufwirtschaft unabhängiger vom Risiko globaler Handelsbeziehungen zu werden? Wie wäre es, über leichtere Materialien Emissionen in der Lieferkette einzusparen? 

Und wie wäre es, über die Dokumentation für die EPR-Datenbasis genau zu erkennen, wo Produktion und Logistik weiter optimiert werden können?

Nutzen Sie die Vorteile der Pole Position. Planen Sie als Marktführer schon jetzt Ihr Re-Design.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) 

Über die EPR-Compliance (Extended Producer Responsibility, also erweiterte Herstellerverantwortung) im Rahmen der PPWR sind Hersteller und Händler verpflichtet, die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. 

Die EPR gilt für die Verpackungsmaterialien selbst und auch für die Stoffe, die zu ihrer Verarbeitung dienen. Die Verordnung fordert außerdem, dass ein Unternehmen in einem EU-Land die Kosten für Sammlung, Rückgewinnung und Recycling von Verpackungen übernehmen muss. Dies soll darauf abzielen, unnötige Verpackungen zu vermeiden und Mehrwegverpackungen sowie die Verwertung von Verpackungen zu fördern. 

Dies bedeutet Pflichten und auch Benefits für Sie: Es ist notwendig, eine Datenbasis ähnlich jener der CSRD und EU-Taxonomie aufzubauen. Anhand dieser Daten können Sie Ihre Produktion und Logistik in hohem Maße optimieren und Kosten einsparen. Wir helfen Ihnen beim Aufbau der Datenbasis sowie bei der Auswertung.

Über die erweiterte Herstellerverantwortung sind Hersteller und Händler verpflichtet, die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungslösungen zu berücksichtigen
Rezyklat wird zur begehrten Handelsware. Es ist notwendig, sich jetzt Kontingente zu sichern

Rezyklat als Handelsware: Jetzt Kontingent sichern

An den Rohstoffmärkten zeigt sich bereits jetzt ein hoher Bedarf an Rezyklat. Diese Entwicklung wird sich verschärfen – durch die Anforderungen der PPWR, aber auch durch die globale Rohstoffknappheit, die Grundlage dieser Anforderungen ist.

Es ist davon auszugehen, dass mittelfristig nicht ausreichend Rezyklat vorhanden sein wird, um alle Bedarfe zu erfüllen. Daher ist es essenziell, jetzt langfristige Verpflichtungen einzugehen und sich Wertstoffströme zu sichern: Dies ist auch die Empfehlung der Recyclingindustrie. 


Wir unterstützen Sie dabei.

Unser Service im Rahmen der PPWR und EPR

Bereits Jahre vor ihrem Inkrafttreten haben wir die Prinzipien der Verpackungsverordnung PPWR im Bereich der Verpackungsentwicklung aus Überzeugung angewendet.

Daher haben wir das Know-How, Ihre erfolgreiche, nachhaltige und PPWR-konforme Verpackung zu entwickeln. Wir wissen, welche Verpackungsmaterialien und Verarbeitungsformen allen Vorgaben gerecht werden, und achten auf Ihren ökonomischen Benefit.

Im Rahmen der Verpackungsbewertung prüfen wir bestehende Verpackungslösung auch auf PPWR-Konformität. 

Wir optimieren gemeinsam mit Ihnen Ihre Datenbasis für die EPR und zeigen Ihnen, welche Vorteile Sie hieraus ziehen können.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Wir entwickeln Ihre erfolgreiche und PPWR-konforme  Verpackungslösung und sichern Ihren wirtschaftlichen Benefit
Da die PPWR ab 2030 marktbeschränkend gilt, ist es essenziell, bereits jetzt Planungen für ein Re-Design vorzunehmen

Auswirkungen der PPWR: EU-Verpackungsverordnung meistern

Die Beschränkung auf das notwendige Minimum und das Verbot bestimmter Materialien werden als Herausforderung wahrgenommen. Der verpflichtende Einsatz von Rezyklat könnte die Recyclingfähigkeit von Verpackungen einschränken – muss es aber nicht. Doch er bedingt, dass Sie sich Kontingente sichern müssen. 

​Es gibt eine Schnittmenge zwischen allen Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR. Ihre Einhaltung ist machbar und sogar finanziell lohnenswert.

Zeitnah wird die PPWR verbindlich gelten. Da die neue Verpackungsverordnung ab 2030 in der gesamten EU marktbeschränkend ist, ist es essenziell, bereits jetzt das Re-Design Ihrer nachhaltigen Verpackungen zu planen.

Was Sie über die neue Verordnung wissen sollten

Umsetzung der PPWR ab 2025

Die ersten Regelungen der PPWR gelten ab Februar 2025. Mit einer Übergangsfrist von 18 Monaten sind die Regelungen ab August 2026 bindend. Bis Februar 2028 müssen die Wirtschaftsakteure, die die Verkaufsverpackungen befüllen, dafür sorgen, dass der Leerraum auf das für die Gewährleistung der Verpackungsfunktionen erforderliche Mindestmaß beschränkt ist. Gewisse Abmilderungen gibt es für Verpackungen im E-Commerce und im Fall besonders schützenswerter Güter.


Marktbeschränkende Bestimmungen zu Doppelwänden und falschen Böden, unnötigem Leerraum in Verpackungen und bestimmten Verpackungsformaten werden ab 2030 in Kraft treten. Das heißt, bestimmte Verpackungen dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden.

Der Leerraum von Verpackungslösungen soll künftig beschränkt werden
Nicht recyclingfähige Verpackungsmaterialien sind künftig verboten

Die Recyclingfähigkeit, das Recycling und die Wiederverwendung von Verpackungen in der neuen PPWR Verordnung

PVC und Verbundmaterialien lassen sich schlecht bis gar nicht recyceln und sind daher künftig verboten. Ferner müssen Verpackungen den Grundsätzen des Design for Recycling entsprechen, werden also nach ihrer Wiederverwertbarkeit und Kompatibilität mit bestehenden Recyclingströmen bewertet. Dies muss nachgewiesen werden. Manche Einwegverpackungen sind generell verboten.

Die Kennzeichnung und Information von Verpackungen geben dem Verbraucher künftig deutlichere Hinweise zur korrekten Entsorgung. 

Durch Verpflichtungen im Zusammenhang mit Wiederverwendungssystemen soll sichergestellt werden, dass die Wiederverwendung funktioniert. Ferner setzt die Verordnung Wiederverwendungsziele für Transportverpackungen oder Verkaufsverpackungen zur Beförderung von Produkten, die nach aktuellem Stand ab 2040 verbindlich sind. 

Inwiefern bestehen Synergien zu EU Taxonomie, CSRD und den Green Claims?

Den Anforderungen der PPWR kann nur mit der entsprechenden Datenbasis Rechnung getragen werden: Um zu belegen, ob Verpackungsmaterialien recyclingfähig sind oder ob das Leerraumverhältnis den Vorgaben entspricht, müssen im Rahmen der EPR Daten erhoben und Nachweise erbracht werden.

Entsprechende Daten werden auch für andere Richtlinien benötigt – für die fünf Taxonomiewerte, die CSRD, die Green Claims und künftig den DPP. Das heißt, zur Erfüllung dieser Vorgaben ist es möglich, auf den sehr viel umfangreicheren Datenpool der EPR / PPWR zuzugreifen.

 

Eine strukturierte Datenbasis verschafft Ihnen die perfekte Grundlage zur Harmonisierung aller Richtlinien. Sprechen Sie uns an.

Die Datenbasis für die PPWR lässt sich auch für die Erfüllung weiterer Richtlinien verwenden
Durch rohstoffoptimierte Verpackungsentwicklung sparen Sie Kosten und können von finanziellen Subventionen profitieren

Finanzielle Benefits und Förderprogramme

Eine ressourcenoptimierte und zukunftsorientierte Verpackungsentwicklung verknüpft ökonomische und ökologische Vorteile und sichert Ihnen als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen das Interesse von Stakeholdern und Kunden.

Anhand der Datenbasis für die EPR lassen sich zudem Produktion und Logistik ökonomischer gestalten. 

 

Profitieren Sie auch von finanziellen Subventionen: Wir beraten Sie gern zu Fördermöglichkeiten über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder regionale Förderprogramme, z.B. Effizienz-Agentur NRW (EFA). 

Expertenwissen zu den Packaging and Packaging Waste Regulations und zur EPR

Möchten Sie selbst noch mehr Expertenwissen zur Europäischen Verpackungsverordnung sowie zur EPR-Compliance erhalten – auch individuell zugeschnitten auf Ihr Unternehmen? 

 

Unsere Workshops vermitteln Informationen aus der Praxis: Hier erfahren Sie, welche Prozesse und Infrastruktur Sie zur Einhaltung der Standards und zur Optimierung Ihrer Verpackungslösungen benötigen, und können Ihre Fachfragen stellen.

Wir halten Workshops und Seminare zu Richtlinien wie der PPWR vor Ort oder online

FAQs zur PPWR

PPWR im Überblick
EU-Rechtsrahmen für Verpackungen wurde im November 2024 beschlossen. Am 22.01.2025 wurde die PPWR im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das heißt, die PPWR tritt Anfang 2025 in Kraft: Die Verordnung gilt bereits jetzt und ist ab August 2026 verbindlich. Ab Februar 2030 tritt die marktbeschränkende Wirkung ein.
Die Regelungen für Verpackungen wurden im Rahmen des EU Green Deal ins Leben gerufen, der von den Finanzmärkten getrieben ist. Das heißt, ihre Umsetzung verläuft recht unabhängig von politischen Strömungen. Die PPWR gilt für alle 27 EU-Mitgliedstaaten.
 
Wie lange dauerte es vom Entwurf bis zur Verabschiedung?
Ende 2022 wurde der Entwurf der PPWR von der Europäischen Kommission vorgestellt. Die PPWR wurde überarbeitet und im Februar 2023 als Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung auf EU-Ebene veröffentlicht. Dies war der Entwurf der Packaging and Packaging Waste Regulation.
Nach intensiven Verhandlungen wurde die Verordnung im Dezember 2024 vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Am 22. Januar 2025 wurde die PPWR im Amtsblatt veröffentlicht und tritt Anfang 2025 in Kraft. 

Schon wieder eine Richtlinie welchen Sinn hat sie?
Die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, ist eine globale Notwendigkeit. Eine Regelung, die die Minimierung der Verpackungsmaße und die Förderung der Kreislaufwirtschaft vorantreibt, war daher zwingend erforderlich. Die EU-Verordnung PPWR füllt diese Lücke – und lässt sich mit etwas Geschick zu Ihrem unternehmerischen Vorteil nutzen.
 
Besteht ein Zusammenhang zum Verpackungsgesetz?
Die PPWR reformiert die deutsche Richtlinie aus dem Jahr 1994 und schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Das geltende Verpackungsgesetz wird in die PPWR überführt. 

Warum führt die PPWR zur Reduzierung von Verpackungsabfällen?
Gewicht und Volumen der Verpackungen sollten verringert werden – dies führt zur Reduzierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen. Ferner müssen Verpackungen recycelbar sein sowie gesammelt, sortiert und verwertet werden. Ferner soll der Entsorgungsweg deutlich gekennzeichnet werden. Auch soll der Anteil an Mehrweg und Wiederverwendung steigen. Unter anderem gibt es eine Wiederbefüllungsverpflichtung bzw. Wiederverwendungs-Angebotspflicht für die Mitnahmebranche.

Sprechen Sie mit uns.

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