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Dokumentation und Spezifikation für CSRD-Reporting und EU-Taxonomie sowie für Umweltbewertungen und Nachhaltigkeitsstrategie

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein rechtssicheres Dokumentenmanagement sowohl für Produkte als auch für Unternehmensbereiche.

Es erfüllt die Anforderungen der PPWR-Konformität und der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie weiterer relevanter Rechtsakte wie EU-Taxonomie, LkSG, Bewertung der Recyclingfähigkeit nach Mindeststandard und perspektivisch auch Digital Product Passport (DPP) und Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR).

Darüber hinaus identifiziert unser Ansatz gezielt Einsparpotenziale entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von Herstellung und Produktion über Logistik bis hin zur Entsorgung.

Datenbasis für PPWR, EPR und CSRD Reporting

Spezifikationen für einen EU-Taxonomie- und CSRD-Bericht, für eine Umweltbewertung und die Dokumentation von Lieferketten

Datenmanagement als Grundlage für PPWR / EPR / CSRD Reporting

Ein präzises und systematisch gegliedertes Datenmanagement auf Basis belastbarer Spezifikationen liefert Ihnen den Überblick über die Gültigkeit Ihrer Spezifikationen und Nachweise, die Verwendung von Rezyklaten, die Minimierung von Verpackungsmaterial bis hin zur Vermeidung von Schadstoffen.

Ihr Datenmanagement passt sich frühzeitig und effizient an alle notwendigen rechtlichen oder technischen Veränderungen an und bildet Ihre Nachhaltigkeitsinformationen zuverlässig ab für​

  • die PPWR-Konformitätserklärung

  • die EPR (Extended Producer Responsibility) Lizenzierung im Rahmen der PPWR

  • ein Taxonomie-Reporting

  • eine Dokumentationspflicht von Lieferketten

  • ein CSRD Reporting

  • eine Vergleichbarkeit von Ausschreibungen

  • eine Nachhaltigkeitsbewertung

Anhand der Daten definieren wir gemeinsam mit Ihnen Einsparpotenziale bezüglich Herstellung, Produktion, Logistik und Entsorgung. 

Erstellung der PPWR-Konformitätserklärung

Ab August 2026 ist sie verpflichtend für neue, ab Januar 2030 für sämtliche Verpackungen: die EU-Konformitätserklärung im Rahmen der PPWR. 

​Um die Angaben in Ihrer Konformitätserklärung nachvollziehbar zu belegen, benötigen Sie eine belastbare Datenbasis, ein geeignetes Bewertungsverfahren sowie detaillierte Produktspezifikationen (technische Dokumentation).

Wir übernehmen für Sie die vollständige Vorbereitung Ihrer EU-Konformitätserklärung – inklusive Zusammenstellung aller erforderlichen Daten und Unterlagen. Auf Wunsch analysieren wir gemeinsam mit Ihnen, an welchen Stellen sich Einsparpotenziale realisieren lassen.

Sie haben bereits eine Konformitätserklärung erstellt, sind sich aber unsicher, ob diese den Anforderungen genügt? Mit unserem Quick-Check prüfen wir Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung.

Image by Mari Helin
CSRD und EU Taxonomie Dokumentation zur Prüfung von Recyclingfähigkeit und Zertifikaten und für das Qualitätsmanagement

Berechnungsmodelle für ein CSRD Reporting 

Für Ihre Berichterstattung zur Nachhaltigkeit nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen wir Berechnungsmodelle inklusive Ausschussberechnungen

  • zur Vorab-Bewertung der Recyclingfähigkeit

  • für die Überprüfung von Zertifikaten

  • zur Begrenzung von Ressourceneinsatz

  • für Ihr Qualitätsmanagement

  • gemäß der Good Manufacturing Practice-Richtlinien (GMP)​

Anhand dieser Daten lassen sich Kosten in Logistik und Produktion dauerhaft senken. So wirtschaften Sie nachhaltig und krisensicher.

Sie sind nicht sicher, ob die CSRD Sie betrifft? Weiter unten finden Sie Informationen zum Omnibus-Verordnungsvorschlag.

Weitere Infos: Förderprogramme und Sachstand

Finanzielle Benefits und Förderprogramme im Rahmen der CSRD / EPR / PPWR

Ihre Datenbasis erfüllt nicht nur die rechtlichen Anforderungen der CSRD, PPWR oder EPR, sondern zeigt auf, wo Sie Ressourcen einsparen sowie Ihre Logistik optimieren und somit Kosten senken können. Zudem verbessert eine nachhaltige Unternehmensführung Ihr Ansehen bei Ihren Kunden und weiteren Stakeholdern und so Ihre Profitabilität.

Als Unternehmen können Sie deutschlandweit von finanzieller Förderung z.B. durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder regionale Förderprogramme profitieren, z.B. Effizienz-Agentur NRW (EFA). Wir beraten Sie dazu gerne.

Staatliche und regionale Subventionen und Fördergelder für CSRD und EU-Taxonomie-Reports
Männer bei der Arbeit

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) als Teilbereich der PPWR

Der Begriff EPR (Extended Producer Responsibility) bedeutet Erweiterte Herstellerverantwortung. Ein Unternehmen ist also verantwortlich für die Produkte, die es produziert oder einsetzt. Die EPR-Compliance im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung PPWR verpflichtet Hersteller und Händler, die gesamte Lebensdauer ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. 

Die EPR gilt für die Verpackungsmaterialien selbst und auch für die Stoffe, die zu ihrer Verarbeitung dienen. Die Verordnung fordert außerdem, dass ein Unternehmen in einem EU-Land die Kosten für Sammlung, Rückgewinnung und Recycling von Verpackungen übernehmen muss. Dies soll darauf abzielen, unnötige Verpackungen zu vermeiden und Mehrwegverpackungen sowie die Verwertung von Verpackungen zu fördern.

 

Anhand des gewonnenen Datenpools können Sie Ihre Produktion und Logistik in hohem Maße optimieren und Kosten einsparen. Wir helfen Ihnen beim Aufbau der Datenbasis sowie bei der Auswertung. Mehr zur EPR lesen Sie hier.

Mögliche Auswirkungen des Omnibus-Verordnungsvorschlags

Der Omnibus-Verordnungsvorschlag soll die Anforderungen von CSRD, EU-Taxonomie, SFDR und CSDDD senken. Berichtspflichtig für die CSRD wären demnach keine börsennotierten KMU, ferner nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und entweder über 50 Mio € Umsatz oder 25 Mio €. KMU mit weniger als 1000 Beschäftigten sollen weniger Informationen an berichtspflichtige Unternehmen liefern, und es soll ein freiwilliger KMU-Standard (VSME) eingeführt werden. Ab Ende Oktober soll ein vollständiger Entwurf vorliegen und diskutiert werden. 


Aktuell gilt die CSRD, so wie sie ursprünglich beschlossen wurde. Mit einer Änderung: Bewilligt ist der Stop-the-Clock-Vorschlag zur CSRD-Berichterstattung. Unternehmen, die ursprünglich ab Geschäftsjahr 2025 bzw. 2026 hätten berichten sollen, tun dies nun zwei Jahre später.

Die CSRD-Berichtserstattung eröffnet Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Daneben werden durch die transparente Datenbasis Risiken frühzeitig erkannt und minimiert – der Aspekt, der für Kreditinstitute, Investoren und den eigenen Wettbewerbsvorteil zunehmend ausschlaggebend ist. Der aktuelle Gegenvorschlag bringt daher für KMU wesentliche Nachteile am Markt mit sich. 

Stadtbus
Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Corporate Sustainability Reporting Directive: Aktueller Stand 

Die CSRD macht die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verpflichtend und einheitlich. Im Dezember 2022 wurde der der delegierte Rechtsakt im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Die von der Europäischen Kommission verabschiedete Richtlinie sollte 2024 in nationales Recht umgewandelt werden. Da dies noch nicht umgesetzt ist, bleibt zunächst die noch geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) in Kraft. 

Unternehmen müssen sich auf eine rückwirkende Anwendung ab voraussichtlich 2025 einstellen. Kleinstunternehmen sind berichtspflichtig, wenn sie Daten für die Berichterstattung anderer Unternehmen liefern müssen – beispielsweise sind Unternehmen, die im EU-Wettbewerb stehen, von der CSRD betroffen. Zudem ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein wichtiger Faktor für die Finanzwirtschaft und sichert offene Kreditlinien.

Diese Rechtslage ist gültig, sofern kein Beschluss des Omnibus-Verfahrens erfolgt.

Für wen gilt die Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen wird schrittweise ausgeweitet. Bisher mussten in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenlegen.

 

Ab dem Geschäftsjahr 2024 waren Unternehmen ab 500 Mitarbeiter*innen berichtspflichtig, sofern sie von öffentlichem Interesse sind. Dies sind Schätzungen zufolge über 49.000 Unternehmen. Ab dem Jahr 2025 sind unter anderem Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sowie börsennotierte Kleinunternehmen ab 50 Mitarbeitenden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, wenn sie bestimmte Umsatz- oder Vermögenswerte aufweisen. 

Ab Juni 2026 müssen künftig auch andere kapitalmarkt­orientierte KMU den neuen Vorschriften genügen.

Diese Rechtslage ist gültig, sofern kein Beschluss des Omnibus-Verfahrens erfolgt.

Detaillierte Informationen finden Sie hier

Die Berichtspflicht für Unternehmen wird schrittweise ausgeweitet
Im Rahmen der CSRD müssen die Unternehmen gemau definierten Anforderungen entsprechen.

Was müssen Unternehmen im Rahmen der CSRD leisten? 

Die CSRD legt spezifische Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Die Nachhaltigkeitsaspekte müssen im European Single Electronic Format offengelegt werden – entsprechend müssen die Unternehmen ihre IT aufrüsten.

Die CSRD sieht das ESG Reporting als Teil des Lageberichts vor: Dies soll den Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen erleichtern. Das heißt, im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive wird die nichtfinanzielle der finanziellen Berichterstattung gleichgestellt. Und die CSRD fordert eine externe Prüfung – aller Voraussicht nach durch Wirtschaftsprüfer.

Doppelte Wesentlichkeit und ESRS

Zur Dokumentation der sozialen und ökologischen Informationen hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) im Auftrag der EU-Kommission bestimmte Standards festgelegt. Über eine doppelte Wesentlichkeit werden die Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt ebenso berücksichtigt wie jene von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen.

Die neuen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) umfassen Auswirkungen, Risiken und Chancen und betreffen die sozialen und ökologischen Standards sowie die Unternehmensführung. Die Verantwortung von Unternehmen zu Nachhaltigkeitsthemen geht über die Standards der Global Reporting Initiative hinaus. 

Mehr Informationen zu den ESRS und zur EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden Sie hier

Die doppelte Wesentlichkeit umfasst die Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt und umgekehrt

Sprechen Sie mit uns.

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