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Lebensmittelverpackugen mit Beschichtung
Mit der PPWR, insbesondere Artikel 5, ist die Diskussion um PFAS‑Prüfungen und Prüfprotokolle jetzt wieder voll entfacht.

Während Dänemark bereits seit 2020 mit der "Danish Order on Food Contact Materials" (Order Nr. 681/2020) faktisches Gruppenverbot von PFAS in Papier- und Karton-Lebensmittelverpackungen hat und die Niederlande seit 2022 mit der Änderung der "Warenwetregeling verpakkingen en gebruiksartikelen" (Verbot u. a. von PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS in Papier-/Karton-FCM) klare nationale Vorgaben setzen – also de facto Grenzwerte bei „≈ 0“ – diskutiert man hierzulande noch, ob und wie man PFAS überhaupt messen könne.

Mit der PPWR, insbesondere Artikel 5, ist die Diskussion um PFAS‑Prüfungen und Prüfprotokolle jetzt wieder voll entfacht.

Aber halt - Worum geht es hier eigentlich?
Wir brauchen saubere Stoffströme, damit wir unsere Rohstoffe als Sekundärrohstoffe (Recyclate) wieder einsetzen können.
Das heißt ganz konkret:
Es liegt in unserem eigenen Interesse, dass sogenannte Substances of Concern (SoC) unter den festgelegten Schwellenwerten liegen. Ansonsten bauen wir uns unsere eigenen Rezyklate chemisch so zu, dass wir sie später selbst nicht mehr verantwortungsvoll einsetzen können.

Die PPWR ist dabei bemerkenswert klar:
Für Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, Cr(VI)) darf die Summe der in der Verpackung enthaltenen Konzentrationen 100 mg/kg nicht überschreiten.
Für PFAS gilt ab dem 12.08.2026:
Lebensmittelkontakt‑Verpackungen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn die enthaltenen PFAS die festgelegten Grenzwerte erreichen oder überschreiten.

Übersetzt in Alltagssprache heißt das nicht:
„Ich habe da nichts absichtlich hinzugefügt.“
„Meine Lieferanten meinen, dass da nichts drin sein kann.“
„Ich hoffe, dass das schon ok ist.“
„Unser Verband prüft ab und zu ein paar Proben und sagt, da ist nichts.“

Sondern ganz simpel: Die Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Punkt.
Und genau das muss nachvollziehbar belegt werden.
Es geht also um Prüfungen, nicht nur um Behauptungen.
Es geht um die Gewährleistung sicherer Prozesse, nicht nur um schöne PDFs.
Und es geht um transparente Lieferketten, nicht nur um pauschale Konformitätserklärungen.

Das bedeutet auch:
Individuelle Rohstoffe, Packstoffe und Packmittel müssen regelmäßig darauf geprüft werden, ob die Grenzwerte tatsächlich eingehalten werden – und nicht nur einmal „irgendwann“ oder „irgendwo in der Kette“.
Keine Raketenwissenschaft, sondern saubere, dokumentierte Arbeit.

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