


ECHA bittet Unternehmen um die Validierung einer Vorauswahl potenziell besorgniserregender Stoffe.
Rund um Artikel 5 der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) sorgt derzeit Polypropylen (PP) für Aufmerksamkeit. Überschriften wie „Polypropylen auf der SoC-Liste“ erwecken jedoch ein falsches Bild: Aus den vorliegenden Unterlagen ergibt sich nicht, dass die ECHA PP bereits als „Substance of Concern“ eingestuft hat.
Was steht in den Unterlagen?
Die ECHA beschreibt darin ein mehrstufiges Screening:
• Rund 6.000 Stoffe wurden aus Daten zu Verpackungen und Verpackungsabfällen zusammengestellt.
• Etwa 2.500 Stoffe wurden anhand mehrerer Datenpunkte oder Quellen bestätigt.
• Rund 700 Stoffe wurden anschließend als potenzielle SoC identifiziert.
Die Auswahl erfolgte nicht ausschließlich aufgrund eines SVHC-Status (Substance of very high concern) nach REACH. Berücksichtigt wurden auch harmonisierte Einstufungen für bestimmte chronische Gefahren, der POP-Status (persistent organic pollutants) sowie mögliche negative Auswirkungen auf das Recycling. Die Liste ist daher zunächst eine Arbeits- und Validierungsgrundlage, keine abschließende rechtliche Einstufung.
Welche Rolle spielt PP?
Im der von ECHA veröffentlichten tabellarischen Übersicht erscheint „Polypropylene“ offenbar auch als eigener Eintrag in der Spalte „Chemical name“ – neben den Kategorien „Substance identity“, „Chemical Safety“ und „Negative impact on recycling“. PP wird damit offenbar als chemische Stoffidentität in der Arbeitsliste geführt.
Gleichzeitig lässt sich daraus nicht ableiten, dass Polypropylen selbst als gefährliches Polymer nach den SVHC-Kriterien eingestuft wurde. Zu klären ist vielmehr, worauf sich der Eintrag konkret bezieht: auf das Polymer als solches, eine bestimmte PP-Qualität, ein Rezyklat, ein Materialgemisch oder möglicherweise auf Additive, Rückstände oder NIAS. Auch eine bloße Nennung von PP-Verpackungen in Datensätzen zu anderen problematischen Stoffen bedeutet nicht, dass PP selbst deren Gefahreneigenschaften besitzt.
Bei der Recyclingbewertung ist zudem zu berücksichtigen, dass der Mindeststandard bereits seit längerem auf PP-Varianten hinweist, die unter bestimmten Bedingungen als Störstoffe im Recycling wirken können.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten ihre PP-Datensätze und Materialzusammensetzungen prüfen und insbesondere Polymer, Additive, Druckfarben, Klebstoffe, Rezyklatanteile sowie mögliche Rückstände getrennt betrachten. Die Validierungsphase bietet die Möglichkeit, unklare oder fehlerhafte Zuordnungen fachlich zu kommentieren.
Kurz gesagt: Polypropylen ist Bestandteil einer vorläufigen ECHA-Arbeitsliste zur Validierung potentieller Probleme. Im Zusammenhang mit Recycling wurde bis zum 24.08.2026 um Rückmeldungen von Fachleuten und der Industrie gebeten, die dann in den Report einfließen, den die ECHA am 21.09.2026 an die Kommission übergeben wird.